Sozialwirtschaft Ă–sterreich
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Satzung des SWĂ–-KV 2019
Auch der Kollektivvertrag 2019 wurde wieder gesatzt. Wir haben die Informationen fĂĽr Sie hier zusammengefasst.

Die Sozialwirtschaft Ă–sterreich bemĂĽht sich seit ihrem Bestehen um einheitliche Arbeitsbedingungen fĂĽr die private Sozial- und Gesundheitsbranche in Ă–sterreich.

 

Die Satzung, die 2006 erstmals gelungen ist, dient genau diesem Ziel: Sie gewährleistet, dass der SWÖ-Kollektivvertrag (vormals: BAGS KV) nicht nur für die Mitgliedsorganisationen der Sozialwirtschaft Österreich gilt, sondern für alle "Anbieter sozialer oder gesundheitlicher Dienste präventiver, betreuender oder rehabilitativer Art für Personen, die entsprechender Hilfe oder Betreuung bedürfen". Durch Mitgliedschaft und Satzung sind damit aktuell mehr als 100.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch den SWÖ-KV erfasst. 



 

Ausgenommen von der Satzung sind:

  • öffentlich-rechtliche Einrichtungen,
  • Heilbade-, Kur- und Krankenanstalten,
  • Rettungs- und Sanitätsdienste,
  • Privatkindergärten, -kinderkrippen und -horte (Privatkindertagesheime),
  • selbst organisierte bzw. elternverwaltete Kindergruppen und
  • Einrichtungen der Kinderbetreuung durch TagesmĂĽtter(-väter)

 


Die Satzung muss jedes Jahr beim Bundeseinigungsamt neuerlich beantragt werden. Auch für den SWÖ-KV 2019 ist die Satzung wieder gelungen. Die Verordnung zur Satzung des SWÖ-KV 2019 tritt mit 1. März 2019 in Kraft.

Download:

 

 

 


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